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Pflegestufe ➱ Pflegegrad

Vorhandene Pflegestufe in Pflegegrad umrechnen?
Für die Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad gibt es ab dem 01.01.2017 einen Bestandsschutz, der dafür sorgen soll, dass nach der Umstellung niemand schlechter gestellt wird. Hier eine Tabelle für die Umwandlung der einzelnen Pflegestufen in Pflegegrade.

bis Ende 2016  seit 2017 Leistungen seit 2017 (bis zu)
(Pflegegeld/ Pflegedienst)
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) Pflegegrad 2 316 € / 689 €
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) Pflegegrad 3 545 € / 1.298 €
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) Pflegegrad 4 728 € / 1.612 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 316 € / 689 €
Pflegestufe 1 (mit Demenz) Pflegegrad 3 545 € / 1.298 €
Pflegestufe 2 (mit Demenz) Pflegegrad 4 728 € / 1.612 €
Pflegestufe 3 (mit Demenz) Pflegegrad 5 901 € / 1.995 €
Härtefall (mit Demenz) Pflegegrad 5 901 € / 1.995 €

Pflegeversicherung

Für den Erhalt von Pflegeleistungen müßen Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Allerdings ist hierbei zu unterscheiden, ob bereits eine Pflegestufe vorhanden ist, oder ob erstmalig ein Antrag gestellt wird. Wer ab 2017 erstmalig einen Antrag stellt, wird persönlich nach dem neuen Begutachtungsassessment begutachtet. Wer vor 2017 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatte, wird nicht erneut einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Die Pflegestufen werden dann automatisch in Pflegegrade umgewandelt.


Krankenversicherung

Wird durch die häusliche Krankenpflege z.B. ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt, erhalten Versicherte von der Krankenkasse eine häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Familienpflege.

Die Kosten für die medizinische Versorgung (Behandlungspflege) beispielsweise Blutzuckermessung, Insulingabe, Verbandswechsel, Infusionsgabe usw. übernimmt hier die Krankenversicherung, wenn die medizinische Behandlung mit einem ärztlichen Verordnungsschein verordnet wurde.


Sozialversicherung

Die Sozialversicherung unterstützt ältere Menschen, die Probleme haben die notwendige Pflege, Haushaltshilfe sowie Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre Rente reicht meistens nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Durch die „Grundsicherung im Alter“ und „Hilfe zur Pflege“ erhalten Sie die notwendige finanzielle Unterstützung von der Sozialversicherung.

Wir haben Zulassungen aller Krankenkassen und Pflegekassen zur Versorgung nach SGB V und SGB XI, hauswirtschaftliche Versorgung und Pflegeberatung.